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VGB-Handlungshilfe Lithium-Batterien veröffentlicht

VGB-Handlungshilfe Lithium-Batterien – unter den Aspekten des Gefahrstoffrechts und Brandschutzes liefert praxisorientierte Hilfestellungen auf Grundlage von Regeln und vertraglichen Vereinbarungen.

Für die Lagerung und Handhabung von Lithium-Batterien gibt es bisher keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die „VGB-Projektgruppe Arbeitsstoffe“ hat daher unter dem Titel „Lithium-Batterien – unter den Aspekten des Gefahrstoffrechts und Brandschutzes“ die jetzt veröffentlichte Handlungshilfe erstellt. Diese geht über die bisher bekannten und veröffentlichten Hinweise zu Gefährdungen und Schadensverhütung hinaus und setzt sich mit den Aspekten des Gefahrstoffrechts und des Brandschutzes auseinander. Es wurden dabei u. a. folgende Veröffentlichungen berücksichtigt:

  • DIN VDE 0132:2018-07, Abschnitt 5.1.5
  • TRGS 510 (Dez. 2020)
  • VdS 3103:2019-06
  • VdS 3856:2019-06

Für Einzelfälle des Einsatzes von Lithium-Batterien wird auf erforderlichen Maßnahmen verwiesen, falls diese bereits Teil der o.g. Veröffentlichungen sind. Unternehmen sollen mit der VGB-Handlungshilfe dabei unterstützt werden, eine sachgemäße Handhabung von Lithium-Batterien zu gewährleisten.

Ansprechpartner:
Dr. Gregor Lipinski | E-Mail: gregor.lipinski@vgbe.energy | Tel.: +49 201 8128-272