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Branchendialog Energiewirtschaft „Die Achtung der Menschenrechte entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Energiewirtschaft “

- vgbe ist Mitglied des Branchendialogs Energiewirtschaft
- erste gemeinsame Publikation „Potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten“ veröffentlicht

Die Energiewende und der Aufbau des „Future Energy Systems“ (FES) werden mit Nachdruck verfolgt und von allen Beteiligten intensiv vorangetrieben. Dabei spielen die Erneuerbaren Energien, vor allem Windenergie und Photovoltaik, eine wesentliche Rolle. Aufgrund ihrer Volatilität benötigen die Erneuerbaren flexible Partner, d.h. vor allem grüner Wasserstoff, Batteriespeicher, Erdgas usw., um die Versorgung zu sichern. Zur Produktion dieser flexiblen Partner, die im zukünftigen Energiemix unerlässlich sind, werden Rohstoffe benötigt, die überwiegend aus dem globalen Süden exportiert werden müssen. Dabei herrscht bei Betreibern, Politik und Gesellschaft Konsens darüber, dass die globale Energiewende nicht zu Lasten des globalen Südens stattfinden darf. Das Thema „Just Transition“, d.h. der gerechte Energiewandel, bei dem niemand zurückgelassen wird, darf nicht vor den Toren Europas aufhören – weltweit müssen Gerechtigkeit, Teilhabe, Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit sichergestellt werden, damit dem globalen Klimawandel gemeinsam und partnerschaftlich wirksam begegnet werden kann.

Die Energieversorgung hat eine zentrale Bedeutung für das Funktionieren aller Gesellschaften. Die Energieversorger sind zunehmend global vernetzt und müssen global agieren, um die Nachhaltigkeits- und Klimaziele umzusetzen. Dementsprechend hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Branchendialog Energiewirtschaft ins Leben gerufen, der zu Beginn dieses Jahres seine Arbeit aufgenommen hat. Das Multi-Stakeholder-Forum, an dem 21 Mitglieder aus Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Initiativen und das Deutsche Institut für Menschenrechte beteiligt sind, bündelt seine Kompetenzen und Ressourcen und nimmt die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken der deutschen Energiewirtschaft entlang ihrer globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten in den Blick, um die menschenrechtliche Lage und Umweltsituation zu verbessern. Dazu haben die Mitglieder des Branchendialogs Energiewirtschaft zunächst die „Grundsatzvereinbarung für einen Branchendialog Energiewirtschaft“ unterzeichnet.

Der Branchendialog Energiewirtschaft ist ein Unterstützungsangebot der Bundesregierung, damit die Unternehmen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht angemessen und im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte nachkommen können. Dies ist gleichzeitig auch wesentlich für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Deutschland sowie bestehender und künftiger Regelungen auf europäischer und internationaler Ebene. Mit dem Branchendialog Energiewirtschaft soll primär ein gemeinsames Verständnis zu branchenspezifischen menschenrechtlichen Risiken geschaffen und gemeinsame Präventions- und Abhilfemaßnahmen für derartige Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten entwickelt werden.

In einem ersten Schritt haben die Dialogmitglieder die gemeinsame Publikation „Potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten“ erstellt, die ein erster Anhaltspunkt für die Durchführung der abstrakten Risikobetrachtung und Risikoanalyse zur Erfüllung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (§5 LkSG) darstellt. Dabei wurden im Überblick menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in sechs verschiedenen branchenrelevanten Sparten – Windenergie, Solarenergie, Stromnetze, Batteriespeicher, Wasserstoff und Erdgas – detailliert betrachtet und potenzielle Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten beschrieben. Die Publikation kann als Orientierungshilfe und Quelle für die Erstellung einer unternehmensindividuellen Risikoanalyse herangezogen werden.