Rechtlicher Hintergrund
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die dazugehörigen Verordnungen regeln die Pflicht zur Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten. Betreiber genehmigungsbedürftiger Energieerzeugungsanlagen sind verpflichtet, einen oder mehrere Beauftragte zu bestellen, wenn dies aufgrund der Art oder Größe der Anlage erforderlich ist. Die genauen Anforderungen sind in den §§ 53 – 58 BImSchG sowie in der 5. BImSchV festgelegt. Typische Kriterien für die Bestellung sind unter anderem die Überschreitung bestimmter Mengenschwellen gefährlicher Stoffe, die Erfüllung der Störfall-Verordnung und ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft. Die Aufgaben der Beauftragten zielen auf den Schutz von Mensch und Umwelt ab.
Angesichts der Bedeutung und Komplexität dieser Tätigkeiten besteht gemäß § 9 Abs. 1 und § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung. Damit stellen Betreiber sicher, dass die Qualifikation ihrer Beauftragten dauerhaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
vgbe-Fortbildungsveranstaltung mit langer Tradition
vgbe veranstaltet seit Jahrzehnten die vom Gesetzgeber geforderten und anerkannten Fortbildungen für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte. Als einziger Anbieter konzentriert sich vgbe dabei ausschließlich auf Energieerzeugungsanlagenbetreiber und deren Beauftragte – ein Alleinstellungsmerkmal, das die Veranstaltungen besonders praxisnah und branchenspezifisch gestaltet. Die diesjährige Fortbildungsveranstaltung hat vom 25. bis 27.11.2025 erneut in Höhr-Grenzhausen stattgefunden. Auch in diesem Jahr nahmen rund 40 Teilnehmende an der Veranstaltung teil, um sich zu informieren und fortzubilden.
Programm und Themenvielfalt
In zehn Beiträgen konnten sich die Teilnehmenden umfassend zu aktuellen Themen wie Cybersecurity in der Vollzugspraxis, den Inhalten der TA-Lärm, aktuellen Rechtsschutzfragen und Rechtsprechung im Immissionsschutzrecht sowie zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der Zweifelsfragen zur novellierten 17. BImSchV informieren. vgbe konnte erneut mit Behördenvertretern sowie juristischen und technischen Experten hochkarätige Vortragende gewinnen, die entsprechend ihrer Expertise detailliert auf die jeweiligen Sachfragen eingegangen sind. Die Beiträge wurden intensiv diskutiert und boten den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich tiefgehend mit den jeweiligen Themen auseinanderzusetzen.
Austausch und Netzwerk
Abschluss und Bescheinigung
Fester Programmpunkt war auch in diesem Jahr erneut die „allgemeine Aussprache“. Hier hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, einzelne Punkte zu erörtern und Themen zu nennen, die in die Programmgestaltung der nächsten Fortbildungsveranstaltung einfließen können. Bei Anwesenheit während der gesamten Veranstaltung und aktiver Teilnahme am Erfahrungsaustausch wurde eine Bescheinigung ausgestellt, die gemäß der 5. BImSchV als Fortbildungsnachweis gegenüber den Behörden dient.
Das vgbe-Team dankt erneut den Vortragenden für ihre fachlich fundierten Beiträge und den Teilnehmenden für die anregenden Diskussionen, die während der gesamten Veranstaltung geführt wurden.
Auch im kommenden Jahr wird eine Fortbildungsveranstaltung für Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte vom 24. bis 26. November 2026 in Höhr-Grenzhausen stattfinden.


