Diese Vereinbarung Dampfkessel 014 „Beaufsichtigung von Dampfkesselanlagen“ stellt ergänzend zur TRBS 2141 zusätzliche Schutzmaßnahmen zum Betrieb von Dampfkesselanlagen dar, die nach bestem Wissen den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergeben soll.
Die Verbändevereinbarung behandelt Anforderungen bei der ständigen Beaufsichtigung mittels Fernwarte, Anforderungen an Dampfkesselanlagen für den Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung von bis 72 Stunden und für einen Zeitraum von länger als 72 bis hin zu 168 Stunden. Zudem wird auf die Durchführung von Kontrollen und Prüfungen beim Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung eingegangen.

Vereinbarung Dampfkessel 014: „Beaufsichtigung von Dampfkesselanlagen“
Die Verbändevereinbarung Dampfkessel 014 steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Ansprechpartner
Jens Ganswind-Eyberg: jens.ganswind@vgbe.energy