Geschäftsordnung für Arbeitsgremien des vgbe (VGB PowerTech e.V.)
Version 3.0
Revision status: 2021-09-21
1. Geltungsbereich
Die wichtigsten Strukturelemente des Expertennetzwerkes des VGB PowerTech e.V. (im Folgenden bezeichnet als vgbe) sind die Arbeitsgremien und Technischen Programme, die in Technische Kompetenzzentren für die unterschiedlichen Technologien zusammengefasst sind.
Arbeitsgremien und Technische Programme bilden die Grundlage des Erfahrungsaustausches und der Zusammenarbeit sowohl zwischen den Mitgliedern als auch mit anderen Interessensgruppen in der Branche und stellen damit die wichtigste Quelle für wertschöpfende Leistungen des Vereins für seine Mitgliedsunternehmen dar. Um eine effiziente und effektive Arbeit in den Arbeitsgremien und Technischen Programmen zu gewährleisten, gilt für alle Arbeitsgremien und Technische Programme diese Geschäftsordnung. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des vgbe-Vorstands.
2. Organisation
- Technische Kompetenzzentren (TCC) werden für die Bereiche Wasserkraft, Wind, Gas, feste Brennstoffe und Nuklear gebildet, die jeweils von einem Steuerungsforum (SF) geführt werden. Änderungen der Technischen Kompetenzzentren bedürfen der Zustimmung des vgbe-Vorstands.
- Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des vgbe werden Arbeitsgremien in den Technischen Kompetenzzentren gebildet, die abhängig von ihren Pflichten und Aufgaben für die Umsetzung der Tätigkeiten sowohl in den Arbeitsgremien selbst als auch in den Technischen Programmen (TP) zuständig und mitverantwortlich sind. Dabei ist folgende Hierarchie für die Arbeitsgremien zu beachten:
− Steuerungsforum (SF)− Technischer Ausschuss (TC)− Arbeitsgruppe (WG)
- Als zeitlich befristete Ausnahme wird ein Teil der Gremienstruktur im Technischen Kompetenzzentrum Nuklear entsprechend der eigenen Geschäftsordnung in einer modifizierten Form integriert.
- Die Steuerungsforen können für zeitlich und inhaltlich begrenzte Themengebiete und Aufgabenstellungen mit Zustimmung des vgbe-Vorstands Technische Programme einrichten. In diesem Fall ist der vgbe-Vorstand über Ziele, Arbeitsumfang, Arbeitsfortschritt (regelmäßig) und Beendigung eines Technischen Programms zu informieren.
- Falls erforderlich, können Technische Programme an mehrere Steuerungsforen berichten. Ein Steuerungsforum ist dabei verantwortlich.
- Darüber hinaus können mit Zustimmung des vgbe-Vorstands gemeinsame Arbeitsgremien mit anderen Verbänden eingerichtet werden.
- Steuerungsforen und Technische Ausschüsse werden durch die vgbe-Geschäftsstelle betreut. Arbeitsgruppen werden in der Regel ebenfalls von der Geschäftsstelle betreut, wobei das zuständige Steuerungsforum bzw. der zuständige Technische Ausschuss abweichende Regelungen treffen kann.
- Vertreter Ordentlicher Mitglieder des vgbe können Mitglieder in den Arbeitsgremien werden.
- Vertreter Außerordentlicher oder Fördernder Mitglieder des vgbe können als Gäste in den Arbeitsgremien teilnehmen. Das zuständige Steuerungsforum kann abweichende Regelungen treffen.
- Die jeweils gültige Struktur der vgbe-Arbeitsgremien und Technischen Programme wird auf der Webseite des vgbe und im jährlichen Tätigkeitsbericht des vgbe veröffentlicht. Arbeitsgruppen werden zur Gewährleistung von Transparenz online aufgelistet.
- Geschäftssprachen sind Englisch und/oder Deutsch.
3. Steuerungsforen (SF)
- Mit Beschluss des vgbe-Vorstands und gemäß der Satzung werden die Aktivitäten aller Arbeitsgremien und die zugeordneten Technischen Programme in einem Technischen Kompetenzzentrum vom Steuerungsforum (SF) überwacht.
- Die Mitglieder der Steuerungsforen werden vom Präsidium des vgbe ernannt. Die Vorsitzenden der Technischen Ausschüsse (TC) können als Gäste an den Sitzungen des jeweiligen Steuerungsforums teilnehmen. Die Nominierung weiterer Gäste ist möglich. Das Steuerungsforum ist berechtigt, Gäste von Diskussionen über bestimmte Themen auszuschließen.
- Ein Steuerungsforum sollte nicht mehr als 25 Mitglieder haben. Wiederbenennungen sind möglich, und sie gelten automatisch als wirksam für eine weitere Amtsperiode von drei Jahren, sofern die Kündigung der Mitgliedschaft nicht durch schriftliche Mitteilung der Geschäftsstelle bestätigt wird.
Die Mitgliedschaft endeta) auf Wunsch des Mitgliedsunternehmensb) in der Regel mit Eintritt in den Ruhestand oder bei Verlassen des Mitgliedsunternehmens - Die Steuerungsforen wählen einen Vorsitzenden und mindestens einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende eines SF ist ex officio Mitglied des vgbe-Vorstands und ist von der Mitgliederversammlung zu bestätigen. Die Wahl ist stets für drei Jahre gültig oder bis zur Wiederwahl oder Neuwahlen. Eine Wiederwahl ist möglich.
- Die Steuerungsforen führen Sitzungen nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal pro Jahr, durch. Die Sitzungseinladungen werden durch die Geschäftsstelle mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin in Abstimmung mit dem Vorsitzenden versendet.
- Entscheidungen im Steuerungsforum werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. eines Stellvertreters. Umlaufbeschlüsse sind zulässig.
- Die Steuerungsforen sollen für ihre jeweiligen Technologiebereiche− als Plattform für den Erfahrungsaustausch von Führungskräften der Branche dienen, fokussiert auf allgemeine und übergreifende Erzeugungs- und Speicherungsthemen, auf strategisch technische und ökologische Aspekte und auf mittel- bis langfristige Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte− den vgbe-Vorstand in allen Fragen der Strom- und Wärmeerzeugung sowie Energiespeicherung und Sektorenkopplung beraten und− strategische Orientierung und zusätzliche Anregungen zum Arbeitsspektrum des vgbe und zur Entwicklung seines Portfolios von Produkten und Dienstleistungen geben und− Stellungnahmen oder Positionspapiere zu Gesetzgebung, behördlichen Auflagen und Anweisungen und technischen Vorschriften initiieren.
- Die Steuerungsforen beaufsichtigen die fachliche Tätigkeit der dem jeweiligen Technischen Kompetenzzentrum zugeordneten vgbe-Arbeitsgremien und Technischen Programme. Zu der Steuerungsfunktion zählen u.a. folgende Aufgaben:a) Sicherstellen des Vereinszwecks des vgbeb) Festlegung der Inhalte und Struktur der dem Technischen Kompetenzzentrum zugeordneten Arbeitsgremien und Technischen Programmec) Koordinieren und Überwachen der Effizienz der Arbeiten aller Arbeitsgremien und Technischen Programme im zugeordneten Technischen Kompetenzzentrumd) Aufstellen der Budgetentwürfe für die zugeordneten Arbeitsgremien und Technischen Programme zur Vorlage beim vgbe-Vorstande) Informieren des vgbe-Vorstands über die Arbeit der zugeordneten Arbeitsgremien und die Ergebnisse der Technischen Programmef) Abstimmen von relevanten Themen für die zugehörigen Technischen Ausschüsseg) Entscheiden über Vorschläge für die Schaffung neuer oder die Auflösung bestehender Technischer Ausschüsseh) Delegieren von Aufgaben aus dem Steuerungsforum zu dem verantwortlichen Technischen Ausschussi) Zustimmen zur regelmäßigen Teilnahme von Gästen an den Sitzungen der Technischen Ausschüssej) Ernennen der Mitglieder der Technischen
Ausschüsse auf Vorschlag der Ordentlichen Mitglieder des vgbek) Initiieren und Bewerten von Vorschlägen aus Arbeitsgremien für Technische Programme, Forschungsprojekte und Veranstaltungen sowie vorbereiten der Genehmigung durch den vgbe-Vorstand.
Das Präsidium beschließt diese Programme und Projekte und deren Finanzierung; die Zuwendungen zur Finanzierung stellen keine Umlage im Sinne der Satzung darl) Überwachen und, wo angemessen, Betreuen von Technischen Programmen, Forschungsprojekten und Veranstaltungen
4. Technische Ausschüsse
- Die Mitglieder der Technischen Ausschüsse werden durch die Ordentlichen Mitglieder des vgbe nominiert und durch das Steuerungsforum für die Dauer von drei Jahren benannt. Wiederbenennungen sind möglich, und sie gelten automatisch als wirksam für weitere drei Jahre, sofern die Kündigung der Mitgliedschaft nicht durch schriftliche Mitteilung der Geschäftsstelle bestätigt wird.
- Die Mitgliederzahl eines Technischen Ausschusses sollte nicht mehr als 30 Personen betragen. Die Mitgliedschaft endeta) auf Wunsch des Mitgliedsunternehmens,b) in der Regel mit Eintritt in den Ruhestand oder beim Verlassen des Mitgliedsunternehmens.
- Der Technische Ausschuss kann auf Vorschlag aller Mitglieder des vgbe Gäste benennen. Eine regelmäßige Teilnahme als Gast bei Sitzungen eines Technischen Ausschusses bedarf der Zustimmung des Steuerungsforums. Der Technische Ausschuss kann Gäste von der Beratung bestimmter Fachthemen ausschließen.
- Jeder Technische Ausschuss wählt einen Vorsitzenden und mindestens einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Wahlen gelten grundsätzlich für drei Jahre oder bis zu einer Wiederwahl oder Neuwahl. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Vorsitzenden vertreten den Technischen Ausschuss als Gäste im Steuerungsforum. Ihre Teilnahme an den Sitzungen ist obligatorisch, wenn dies vom Steuerungsforum gefordert wird.
- Die Aufgaben der Technischen Ausschüsse setzen sich wie folgt zusammen:a) Erfüllen des Vereinszweckes des vgbeb) Koordinieren und überwachen der Effizienz der Arbeit aller einem Technischen Ausschuss zugeordneten Arbeitsgremienc) Informieren des Steuerungsforums über die
Arbeitsergebnissed) Informieren aller vgbe-Mitglieder in geeigneter Weise über die Arbeitsergebnissee) Vorbereiten von Positionspapieren zu Gesetzgebung, behördlichen Auflagen und Anweisungen und technischen Vorschriften,f) Beraten aktueller Probleme des Fachgebietsg) Bearbeiten von Arbeitsaufträgen aus dem vgbe-Vorstand oder Steuerungsforumh) Erarbeiten von vgbe-Standardsi) Durchführung eines Erfahrungsaustauschesj) Entscheiden über Vorschläge zu der Einrichtung neuer oder der Auflösung bestehender Arbeitsgruppenk) Delegieren der Arbeitsaufträge aus dem Vorstand oder Steuerungsforum an die verantwortliche Arbeitsgruppel) Zustimmen zur regelmäßigen Teilnahme von Gästen an den Sitzungen der Arbeitsgruppen, auf Vorschlag der Arbeitsgruppen sowie der Außerordentlichen und Fördernden Mitglieder des vgbem) Ernennen der Mitglieder der Arbeitsgruppen auf Vorschlag aller Mitglieder des vgben) Vorschlagen, Bewerten und, wo angemessen, Überwachen von vgbe-Forschungsprojekten und Veranstaltungen - Die Vorsitzenden der Technischen Ausschüsse sind verantwortlich für die Sicherstellung einer ergebnisorientierten Aufgabenbearbeitung und eines wertsteigernden Erfahrungsaustausches. Die Themenliste bildet hinsichtlich des Arbeits- umfangs und der Ergebnisse die Arbeitsgrundlage eines Technischen Ausschusses. Diese wird jährlich aktualisiert, dem Steuerungsforum gemeldet und im eNet des vgbe veröffentlicht.
- Die Vorsitzenden der Technischen Ausschüsse berichten auf den Sitzungen des Steuerungsforums über die Arbeitsergebnisse. Im Falle einer Verhinderung wird diese Aufgabe vom Stellvertreter oder dem zuständigen Referenten übernommen.
- Die Technischen Ausschüsse führen Sitzungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Jahr, durch. Die Sitzungseinladungen werden durch die Geschäftsstelle mindestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin in Abstimmung mit dem Vorsitzenden versendet.
- In den Sitzungen der Technischen Ausschüsse ist möglichst eine einvernehmliche Meinungsbildung herbeizuführen. Sind Abstimmungen erforderlich, hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit der bei der Sitzung anwesenden Mitglieder. Bei Bedarf können auch schriftliche Abstimmungen durchgeführt werden, bei denen zur Beschlussfassung die Zustimmung von mindestens der Hälfte der Mitglieder erforderlich ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
- Die Koordination von übergreifenden technischen Aktivitäten zwischen Technischen Ausschüssen soll zwischen den Vorsitzenden und zuständigen Referenten erfolgen.
- Für den Bereich der Kernkraftwerke im Technischen Kompetenzzentrum Nuklear können abweichende Regelungen in einer separaten Geschäftsordnung festgelegt werden.
5. Arbeitsgruppen
- Arbeitsgruppen werden durch den verantwortlichen Technischen Ausschuss eingesetzt.
- Eine Arbeitsgruppe bearbeitet die von dem verantwortlichen Technischen Ausschuss vorgegebenen Aufgaben in einer definierten Zeit. Zur Sicherstellung einer ergebnisorientierten Arbeit wird in der ersten Sitzung ein Arbeitsauftrag anhand einer vorgegebenen Vorlage erstellt, der Angaben zu Zielen, Nicht-Zielen, Ergebnissen, Terminplan, Zeitbudget, Mitgliedern und Berichterstattung enthält; dieser wird mit dem verantwortlichen Ausschuss abgestimmt.
- Die Arbeitsgruppe informiert den verantwortlichen Ausschuss regelmäßig über den Projektfortschritt.
- Nach Abschluss des Arbeitsauftrages wird der verantwortliche Technische Ausschuss schriftlich über das Ergebnis informiert.
- Die Arbeitsgruppe wählt einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter.
6. Technische Programme
- Ein Technisches Programm (TP) ist ein projektorientierter Ansatz zur Umsetzung einer oder einer Kombination von mehreren Aktivitäten gemäß den festgelegten Zielen in der vgbe-Satzung. Mit den Technischen Programmen sind flexiblere Durchführungsbedingungen hinsichtlich Beteiligung, Finanzierung und Strukturierung im Vergleich zum beitragspflichtigen Gremienansatz in den Technischen Kompetenzzentren des vgbe gegeben.
- Ein Technisches Programm ist zeitlich begrenzt und hat einen klaren Fokus auf die zu erreichenden Ziele und die zu erbringenden Leistungen.
- Ein Technisches Programm kann z.B. bestehen aus:a) Erarbeitung und Koordination von Studien zu Themen von gemeinsamem Interesseb) Initiierung, Koordination und/oder Durchführung gemeinsamer Forschungsprojektec) Entwicklung von Datenbanken oder anderen Werkzeugen und Dienstleistungend) Durchführung eines strukturierten Erfahrungsaustausches zu übergreifenden Themen, die zwei oder mehr Technologien abdecken, von denen aus zusätzliche Aktivitäten gestartet und/oder koordiniert werden können
- Um einen breiteren Austausch zu erreichen, kann ein Technisches Programm auch in Kooperation mit anderen Verbänden, Forschungsinstituten, Laboratorien, Industriepartnern oder Universitäten abgewickelt werden.
- Ein Technisches Programm kann als internes oder als offenes Programm durchgeführt werden. An einem internen Technischen Programm können nur vgbe-Mitglieder teilnehmen. An einem offenen Programm können sowohl vgbe-Mitglieder als auch Nicht-vgbe-Mitglieder teilnehmen.
- Das Technische Programm wird durch einen Steuerungskreis (SC) geführt. Der Steuerungskreis bestimmt einen Programmleiter.
- Beinhaltet das Programm mehrere Projekte, können diese bei Bedarf durch Projektleiter oder eine Projektsteuergruppe (PMG) geleitet werden, die an den jeweiligen Steuerungskreis berichten.
- Der Programmleiter berichtet an das verantwortliche Steuerungsforum des Technischen Kompetenzzentrums. Sofern mehrere Steuerungsforen in das Technische Programm eingebunden sind, erfolgt eine parallele Information. Ein Steuerungsforum ist dabei hauptverantwortlich.
- Nach Abschluss eines Technischen Programmes bzw. Projektes wird das verantwortliche Steuerungsforum bzw. der Steuerungskreis schriftlich über die Ergebnisse informiert.
7. Durchführung von Sitzungen
- Alle Sitzungen werden auf effiziente und produktive Art durchgeführt. Moderne Kommunikationsmittel werden dabei in angemessener Weise eingesetzt, um kostenoptimierten und ergebnisorientierten Nutzen für die Teilnehmer und Mitglieder zu schaffen.
- Die Einladungen zu den Sitzungen erfolgen nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung durch die Geschäftsstelle. Der Einladung ist eine Tagesordnung beizufügen, in der alle Beratungsthemen aufgeführt sind. Spätestens zwei Wochen vor Sitzungsbeginn sollen durch die Geschäftsstelle die Sitzungsunterlagen im eNet des vgbe zur Verfügung gestellt werden.
Dazu gehören insbesondere
— ein den Beratungsthemen zugeordnetes Verzeichnis der Unterlagen— Sachstandsbericht zu den Beratungsthemen zur Information, und— falls erforderlich, Beschlussvorschläge oder Handlungsempfehlungen zur Entscheidung
- Die Teilnehmer an Sitzungen der Arbeitsgremien sind verpflichtet, die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln, da durch deren Weitergabe an Dritte das Geschäftsinteresse eines vgbe-Mitglieds, die Interessen des vgbe oder die weitere Arbeit des Arbeitsgremiums gefährdet werden könnten. Es gilt der Verhaltenskodex des vgbe in der jeweils gültigen Fassung.
- Über die Sitzungen der Arbeitsgremien fertigen die Referenten der Geschäftsstelle oder ein benanntes Gremienmitglied ein Protokoll an, das in der Regel innerhalb von vier Wochen nach
Sitzungstermin im eNet des vgbe zur Verfügung gestellt werden soll. Die Protokolle sollen insbesondere den erzielten Mitgliedernutzen dokumentieren und deswegen über den Erfahrungsaustausch, gegebenenfalls in anonymisierter Form, über dessen Konsequenzen und über alle Beratungsthemen, Erkenntnisse und Beschlüsse informieren. Die Protokolle haben vertraulichen Charakter. Sie werden außer den Mitgliedern des Arbeitsgremiums folgendem Personenkreis zur Verfügung gestellt:
a) Protokolle über Sitzungen der Steuerungsforen dem vgbe-Vorstand auf individuellen Wunsch hin.b) Protokolle über Sitzungen der Technischen Ausschüsse den Mitgliedern des Steuerungsforums, sowie den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats und dem vgbe-Vorstand auf individuellen Wunsch hin.c) Protokolle über Sitzungen der Arbeitsgruppen den Mitgliedern des zuständigen Technischen Ausschusses, sowie den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats und dem vgbe-Vorstand auf individuellen Wunsch hin zusenden.d) Die Protokolle über die Sitzungen der Technischen Ausschüsse gehen auf schriftliche Anforderung hin an alle Ordentlichen Mitglieder bzw. an deren benannte Vertreter.Ausgenommen sind die Protokolle der Arbeitsgremien im Kompetenzzentrum Nuklear, für die der Verteilerkreis jeweils gesondert festgelegt wird.
Die Protokolle werden in englischer und/oder deutscher Sprache abgefasst und enthalten deutsche und englische Zusammenfassungen.
Die Zusammenfassungen werden im eNet des vgbe im allgemeinen Mitgliederbereich veröffentlicht. - Für Besprechungen im Rahmen der Technischen Programme gelten die obenstehenden Ausführungen sinngemäß.
8. Arbeitsergebnisse
- Jedes Arbeitsgremium legt zweimal im Jahr einen standardisierten Kurzbericht als Basis für die Berichterstattung und Entscheidungsfindung durch übergeordnete Arbeitsgremien vor. Die Vorlage wird durch die Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt.
- Über die Verteilung der Protokolle hinaus informiert die Geschäftsstelle die vgbe-Mitglieder und die interessierte Fachöffentlichkeit über Ergebnisse der Arbeitsgremien, gegebenenfalls in anonymisierter Form.
- Die Information erfolgt in geeigneter Form über das eNet, die vgbe-Webseite, die vgbe-Fachzeitschrift, durch Mitgliederrundschreiben oder bei vgbe-Veranstaltungen.
- vgbe-Standards sowie weitere Publikationen werden über die vgbe energy services GmbH vertrieben. vgbe-Mitglieder erhalten diese Publikationen zu Vorzugspreisen.
- Eine kommerzielle Verwertung von Arbeitsergebnissen der Gremien, beispielsweise auf dem Weg einer Patentanmeldung durch den vgbe oder einzelner Mitglieder des Gremiums, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des gesamten Arbeitsgremiums und der Geschäftsführung des vgbe.
- Hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten an Werken und Ergebnissen durch den vgbe gelten unbeschadet der nach dem Urheberrechtsgesetz nicht übertragbaren Persönlichkeitsrechte folgende Festlegungen für Gegenstand und Rechteeinräumung:
a) Gegenstand der Rechtseinräumung sind Werke sowie Ergebnisse im Rahmen der Arbeit bei bzw. für vgbeb) vgbe nimmt als Träger der Gemeinschaftsarbeit die ihm übertragenen Rechte zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung wahr. Urheber und/bzw. Miturheber übertragen an vgbe das ausschließliche räumlich, zeitlich und inhaltlich nicht eingeschränkte Nutzungsrecht an allen Werken sowie allen Ergebnissen für alle Nutzungsarten.Dabei gelten die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen:„Werke“ im Sinne des Urheberrechts sind geistiges Eigentum des Urhebers. Nur dieser ist berechtigt, sein Werk zu verwerten. Das Urheberrecht ist unveräußerlich. Der Urheber kann Nutzungsrechte an Dritte weiter- oder abgeben.Der Begriff „Werke“ wird hier abweichend um den Begriff „Ergebnisse“ erweitert, falls solche nicht als „Werk“ i.S. des UrhG gelten könnten, obgleich der Begriff „Urheber“ dies impliziert.c) Die Zustimmung zur Rechteeinräumung gem. § 5a, b gilt a priori durch Teilnahme an der Gremienarbeit und Inkenntnissetzung dieser Geschäftsordnung oder durch ausdrückliche Zustimmung in Schriftform.
9. Rechte und Pflichten von Mitgliedern der Arbeitsgremien
- Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einem Arbeitsgremium ist die Bereitschaft und Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit.
- Die Mitglieder haben uneingeschränkten Zugang zu allen Unterlagen des jeweiligen Arbeitsgremiums. Die an der Erstellung von vgbe-Standards beteiligten Mitglieder eines Arbeitsgremiums erhalten kostenfrei ein Belegexemplar zur persönlichen Verwendung.
- Die Mitglieder der Steuerungsforen erhalten auf Wunsch Zugang zu Unterlagen aller Arbeitsgremien.
- Die Mitglieder der Arbeitsgremien erhalten auf Bestellung die Fachzeitschrift des vgbe zu einem Vorzugspreis als persönliche Abonnenten.
- Die Mitglieder der Arbeitsgremien unterstützen den vgbe bei der Verfolgung der Vereinszwecke nach bestem Vermögen.
- Im Verhinderungsfall soll eine Vertretung nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Arbeitsgremiums bzw. mit der Geschäftsstelle entsandt werden.
- Die Mitarbeit in allen Arbeitsgremien ist ehrenamtlich, eine Vergütung erfolgt nicht.
- Gemäß dem in der vgbe-Satzung festgeschriebenen Verständnis der vgbe-Verbandsaktivitäten gilt es, die routinemäßigen Arbeiten wie Ausschusstätigkeit, Erstellen von Richtlinien und Pflegen von Datenbanken sowie gemeinsame FuE-Tätigkeit in allen Schritten transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Dabei ist insbesondere an der Fokussierung auf technische Belange festzuhalten. Darüber hinaus gelten die Verhaltensregeln, die die Mitgliedsunternehmen zu diesem Themenkomplex für ihre Mitarbeiter unmittelbar erlassen haben.
10. Ehrungen
Der Vorsitzende des vgbe-Vorstands spricht auf Vorschlag der Geschäftsführung Ehrungen für engagierte Mitarbeit in den vgbe-Arbeitsgremien aus.
11. Gültigkeit
Diese Geschäftsordnung wird durch Beschluss des vgbe-Vorstands vom 21. September 2021 in Kraft gesetzt. Die Übergangsfrist zur Umsetzung dieser überarbeiteten Geschäftsordnung endet am 30. Juni 2022.